Dieses Kriterium fordert die Bestimmung des Geltungsbereichs und der Grenzen der Verallgemeinerbarkeit einer entwickelten Theorie. Es soll analysiert werden, für welche spezifischen Untersuchungsbedingungen die Ergebnisse zutreffend sind und auf welche weiteren Bereiche generalisiert werden kann. Verallgemeinerungen sollen so weit wie möglich vorgenommen werden. Zugleich ist es notwendig, die Grenzen einer Theorie aufzuzeigen. Als Methoden, um den Geltungsbereich und die Limitation einer Theorie zu bestimmen, können beispielsweise die Analyse maximal und minimal verschiedener Fälle (Fallkontrastierung) und die Suche nach abweichenden, negativen oder extremen Fällen eingesetzt werden (Steinke, 2004).