Das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, mit dem die Beihilfe zum Suizid in Österreich ab 1.1.2022 erlaubt wurde, und das daraus resultierende Sterbeverfügungsgesetz, warf sowohl bei Expert*innen als auch bei Privatpersonen bereits im Rahmen des Gesetzesentwurfes Diskussionsbedarf auf.
Ziel dieser Arbeit war es herauszufinden, wie die Regelung zum Sterbeverfügungsgesetz von potenziell Betroffenen und Hilfeleistenden angenommen und als Unterstützung und Hilfe empfunden wird und welche Adaptierungen in Bezug auf das neue Gesetz, dessen Regelung und der Rechtslage zur Sterbehilfe angestrebt werden sollen.
Die Beantwortung dieser Fragen erfolgte im Rahmen einer qualitativen Erhebung mittels leitfadengestützter Interviews, indem die befragten Personen um deren subjektive Meinung und Sichtweise zur Neuregelung und Rechtslage gebeten wurden. Die Auswertung der Interviewgespräche erfolgte mittels Themenanalyse nach Froschauer und Lueger.
Die Ergebnisse der Befragungen zeigen, dass zumindest die Möglichkeit des assistierten Suizids sehr positiv aufgenommen wird, jedoch der Weg dorthin mit einigen Hürden und Einschränkungen behaftet ist und in der Praxis als sehr schwer umsetzbar bewertet wird. Darüber hinaus bietet das Gesetz nicht allen betroffenen Menschen die gleiche Unterstützung, ihren letzten Willen nachzukommen.
Zukünftig gilt es zu beobachten, inwiefern die Beihilfe zum Suizid tatsächlich in Anspruch genommen wird und ob eventuell auch der Ruf nach aktiver direkter Sterbehilfe lauter wird.